Reisende, Gäste, Besucher, Sprachschüler, Teilnehmer an Sprachkursen und Studenten, die sich für eine bestimmte Zeit in Österreich aufhalten, benötigen häufig eine Aufenthaltsbewilligung. Voraussetzung für die Erteilung dieser Aufenthaltsbewilligung ist eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung.
Die Versicherung gilt in Österreich. Versichern können sich Reisende, Gäste, Besucher, Sprachschüler, Teilnehmer an Sprachkursen und Studente. Dabei sind kurzfristige Aufenthalte im Heimatland bis zu 14 Tage (Laufzeit bis 4 Monate inkl. aller Verlängerungen) oder bis zu 28 Tage (Laufzeit ab 4 Monate bis 364 Tage inkl. aller Verlängerungen) sogar mitversichert.
Versichern können sich Studierende, Sprachschüler und Au-pairs und an Personen, die sich zum Zweck der (Weiter-)bildung in Österreich aufhalten, z.B. Studenten im Alter von 12 bis 35 Jahren.