Dein Studium wird wahrscheinlich einer der spannendsten Abschnitte in deinem Leben - mit viel Spaß, aber auch vielen Veränderungen und den ersten Schritten in deine berufliche Zukunft. Du wirst selbstständig, ziehst in eine WG oder ein Studentenwohnheim – du wagst deine ersten eigenen Schritte. Dazu gehören nicht nur kochen, waschen oder einkaufen, du musst dich zum Beispiel auch selbst um deine Versicherung kümmern.
Wusstest du, dass du bei der Einschreibung an der Uni oder Hochschule einen Nachweis über deine Krankenversicherung vorlegen musst? Dabei hast du verschiedene Möglichkeiten. Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für dich zusammengetragen:
Jede/r Student/in, der an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studiert, ist sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du als angehende/r Student/in krankenversichert sein musst. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten – die private Versicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Wichtig für die Hochschulen ist vor allem, dass dein Versicherungsschutz unbefristet ist und damit für den gesamten Zeitraum deines Studiums gilt. Der Studierendentarif der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel der DAK, gilt bis zu deinem 30. Lebensjahr oder bis zum Ende deines Studiums. In unserer privaten Krankenversicherung "Care Student" bist du für den gesamten Zeitraum deines Studiums abgesichert – also auch über deinen 30. Geburtstag hinaus. Um dich privat versichern zu können, musst du dich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Hierbei unterstützen wir dich selbstverständlich. Du erhältst bei einer Versicherung in unserem Produkt Care Student von uns eine Versicherungsbescheinigung, die du bei der Einschreibung vorlegen musst und auch die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Du kannst die Versicherung hier komplett online abschließen und hast zusätzlich Versicherungsschutz in ganz Europa und bis zu 4 Wochen im außereuropäischen Ausland. Und das Beste: die Prämie ist niedriger als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Du hast dein Studium gerade beendet, doch du willst noch mehr? Überlegst du deine Doktorarbeit zu schreiben? Dann gibt es bei der Krankenversicherung auch wieder etwas zu beachten: Doktorarbeiten werden häufig neben dem Job geschrieben, sei es als Mitarbeiter an der Uni oder in der Wirtschaft. In diesen Fällen bist du ebenfalls sozialversicherungspflichtig und kannst dich nicht mehr als Student/-in in unserer gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Du benötigst entweder eine andere gesetzliche oder private Versicherung. Wenn du keinen Job hast oder von einem Stipendium oder einem Minijob lebst, dein 30. Lebensjahr erreicht hast, kannst du dich ggf. in unserem Produkt Care Student bis zu deinem 35. Lebensjahr für 5 Jahre günstig versichern. Bist du immatrikulierter Doktorand/in - das bedeutet, du absolvierst einen Promotionsstudiengang – kannst du dich problemlos privat, z.B. im Care Student, oder gesetzlich in der DAK versichern. Warst du bereits vor deiner Promotion in unserem Produkt Care Student versichert, bieten wir dir eine nahtlose Weitersicherung an – entweder in unserer gesetzlichen Krankenversicherung, der DAK, oder – wenn möglich – in einem anderen Produkt unserer privaten Krankenversicherung.
Hast du Fragen zu deiner Einschreibung? Welche Zertifikate du brauchst und welche Anforderungen du erfüllen musst? Wie du den Nachweis über deine Krankenversicherung erbringst? Für all diese Fragen kannst du dich an die International Offices verschiedener Universitäten wenden. Die haben nicht nur immer wieder Tipps, sondern bieten auch Informationsmaterial oder Sprachkurse an. Wir haben dir auch eine Liste mit verschiedenen International Offices zusammengestellt.