Wenn du nach Abschluss deines Master-Studiums noch einen höheren akademischen Grad erlangen willst, hast du in Deutschland die Möglichkeit zu promovieren und damit den Doktortitel zu erwerben.
Promotionen können von den deutschen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen verliehen werden – aktuell noch nicht von Fachhochschulen. Jährlich schließen gut 28.000 Absolventen ihre Promotion erfolgreich ab.
Im Wesentlichen umfasst die Promotion das Verfassen der Dissertation, einer Forschungsarbeit im jeweiligen Fachgebiet, und die Verteidigung der Arbeit vor einer Kommission, die in der Regel aus dem Doktorvater und den Zweitprüfern besteht. In dieser mündlichen Prüfung tritt der Promovend den Beweis an, dass er eigenständig wissenschaftlich gearbeitet hat.
Wie viel Zeit für ein Doktorstudium benötigt wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, insbesondere aber vom Fachgebiet und dem Thema. Durchschnittlich benötigen Doktorand/-innen ca. 4 ½ Jahre bis zum Abschluss ihrer Promotion. Für diesen langen Zeitraum, der häufig keine Nebentätigkeit zulässt, bietet sich ein Stipendium an. So bleibt den Doktorand/-innen mehr Zeit für die eigentliche Forschung. Andere haben die Möglichkeit der Arbeit am Lehrstuhl, wodurch sich die Forschung mit einer bezahlten Tätigkeit verbinden lässt.
Wenn man in Deutschland seine Dissertation beendet hat, muss sie veröffentlicht werden (auch z.B. online) und öffentlich zugänglich sein. Damit ist das Promotionsverfahren endgültig abgeschlossen. Der Doktorand/die Doktorandin bekommt die Promotionsurkunde ausgehändigt und darf sich "Doktor" nennen.
In der Medizin kann man an der Dissertation schon vor Studienende anfangen. Meistens ist die Promotion selber eher den naturwissenschaftlichen Diplomarbeiten/Masterarbeiten ähnlich.
Alle, die in Deutschland promovieren, brauchen hier eine Krankenversicherung.
Es gibt verschiedene Wege, um in Deutschland den Doktortitel zu erlangen. Wenn du während deiner Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter fest an der Hochschule angestellt bist, ist deine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig und du wirst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Einige Studierende erhalten ein Stipendium für ihre Promotion. Wird dieses nicht als Gehalt eingestuft, hast du die Möglichkeit dich als Student/Studentin in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass du unter 30 Jahren alt bist. Die meisten Doktoranden/Doktorandinnen erfüllen diese Punkte nicht mehr.
Um sich als Student/Studentin in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, musst du dein berufsqualifizierendes Erststudium absolvieren. Da Doktoranden/Doktorandinnen in der Regel bereits einen Hochschulabschluss haben, sind sie damit keine ordentlichen Studierenden nach dem Sozialversicherungsrecht. In diesem Fall kannst du dich für deine Promotionszeit, solange du unter 35 Jahren alt bist, bis zu 5 Jahre im Tarif Care Student versichern.