Wenn Du nach der Schule aus nicht EU-Staaten nach Deutschland gehst, um an einem Sprachkurs als Sprachschüler/in teilzunehmen, brauchst du für die Visumsbeantragung einen Nachweis über ein Sperrkonto. Damit weist du nach, dass du über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Deutschland verfügst.
Wenn du internationale/r Sprachschüler/in bist und gleichzeitig nicht aus einem EU-Mitgliedstaat stammst, musst du für das Visum nachweisen, dass du deinen Deutschlandaufenthalt und auch deine sonstigen anfallenden Kosten in Deutschland bezahlen kannst. Für Deutschlandaufenthalte ist aktuell ein Finanzierungsnachweis von mindestens ca. 934 € pro Monat erforderlich.